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Model: Jussara
Modelvertrag
zwischen
Frau
xy
zv Strasse
9999 Irgendwo
Künstlername Bellezza
als Model
und
Urs Lüthi
xx Strasse 35
0000 Grossstadt
als Fotograf
- Der Fotograf macht am 26. Mai 2011 Aktfotografien
im Studio an der
Bahnhofstrasse
99 in Niederwil SO vom Model Bellezza.
- Vereinbart wird eine Shooting-Dauer von 4
Stunden.
- Der Fotograf bezahlt dem Model ein Honorar von
Fr. xxx.-- pauschal. Das Honorar wird anlässlich des Shootings in bar
bezahlt.
Steuern,
AHV, ALV und andere Versicherungen werden vom Model abgerechnet und bezahlt.
- Mit dem Honorar sind zu Gunsten des Fotografen
folgende Rechte abgegolten:
-
Shooting von 4 Stunden
Dauer im Studio.
-
Zeitlich und örtlich
unbeschränkte und unwiderrufliche Veröffentlichungsrechte in seriösem
Umfeld (Ausstellungen, Kalender,
Postkarten, Bücher, Printmedien, Internet, Verkauf von Bildern, usw.) Bei
Veröffentlichungen wird der Name des Models angegeben.
- Die Bildrechte dürfen vom Fotografen ebenfalls
für kommerzielle Werbung verwertet werden. In diesem Fall erhält das Model
30 % des erzielten Honorars.
- Das Model erhält das Recht, sämtliche Aufnahmen
ebenfalls in allen zur Verfügung stehenden seriösen Medien für seine
Eigenwerbung zu verwenden. Der Name des Fotografen wird ebenfalls
mitveröffentlicht. Der Fotograf gibt dem Model kostenlos innerhalb eines
Monats nach dem Shooting je einen Abzug der besten Aufnahmen, sowie
Blattkopien mit allen gemachten Aufnahmen.
- Model und Fotograf sind zum Zeitpunkt des
Shootings nach schweizerischem Recht volljährig.
Balm, 26.4. 2011
Das Model Der
Fotograf
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