Home Tipps für Aktfotografen Modelvertrag Muster

 

Fine Art Photography

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Model: Jussara

 

 

 

Modelvertrag

zwischen

Frau

xy

zv Strasse
9999 Irgendwo

Künstlername Bellezza

als Model

 

und

Urs Lüthi

xx Strasse 35

0000 Grossstadt

als Fotograf

 

  1. Der Fotograf macht am 26. Mai 2011 Aktfotografien im Studio an der

Bahnhofstrasse 99 in Niederwil SO vom Model Bellezza.

 

  1. Vereinbart wird eine Shooting-Dauer von 4 Stunden.

 

  1. Der Fotograf bezahlt dem Model ein Honorar von Fr. xxx.-- pauschal. Das Honorar wird anlässlich des Shootings in bar bezahlt.

Steuern, AHV, ALV und andere Versicherungen werden vom Model abgerechnet und bezahlt.

 

  1. Mit dem Honorar sind zu Gunsten des Fotografen folgende Rechte abgegolten:

-          Shooting von 4 Stunden Dauer im Studio.

-          Zeitlich und örtlich unbeschränkte und unwiderrufliche Veröffentlichungsrechte in seriösem Umfeld  (Ausstellungen, Kalender, Postkarten, Bücher, Printmedien, Internet, Verkauf von Bildern, usw.) Bei Veröffentlichungen wird der Name des Models angegeben.

 

  1. Die Bildrechte dürfen vom Fotografen ebenfalls für kommerzielle Werbung verwertet werden. In diesem Fall erhält das Model 30 % des erzielten Honorars.

 

  1. Das Model erhält das Recht, sämtliche Aufnahmen ebenfalls in allen zur Verfügung stehenden seriösen Medien für seine Eigenwerbung zu verwenden. Der Name des Fotografen wird ebenfalls mitveröffentlicht. Der Fotograf gibt dem Model kostenlos innerhalb eines Monats nach dem Shooting je einen Abzug der besten Aufnahmen, sowie Blattkopien mit allen gemachten Aufnahmen.

     

  1. Model und Fotograf sind zum Zeitpunkt des Shootings nach schweizerischem Recht volljährig.

 

Balm, 26.4. 2011

 
 

Das Model                                                   Der Fotograf


                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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